Fahrtgebiet

Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des vereinbarten Geltungsbereiches. Erweiterungen sind vor Fahrtantritt schriftlich abzustimmen.

Fahrtgebiet 1

Europäische Binnengewässer, inkl. 6 Wochen pro Jahr im Zeitraum vom 01.04. bis 30.09., bei Verdoppelung des Selbstbehaltes, Mittelmeer, innerhalb der Meerenge von Gibraltar und der Einfahrt in die Dardanellen. Ausgeschlossen sind die Hoheitsgewässer von Nordafrika ( Hoheitsgewässer von Tunesien und Marokko sind jedoch mitversichert), des Nahen Osten und Albaniens.

Fahrtgebiet 2

Europäische Binnengewässer, inkl. 6 Wochen pro Jahr im Zeitraum vom 01.04. bis 30.09., bei Verdoppelung des Selbstbehaltes, Nord- und Ostsee, begrenzt mit den Linien Bergen-Wick und Land´s End-Ushant/Quessant

Fahrtgebiet 3

Europäische Binnengewässer, Nord- und Ostsee, begrenzt mit den Linien Bergen-Wick und Land´s End-Ushant/Quessant.

Fahrtgebiet 4

Europäische Binnengewässer, Nord- und Ostsee, begrenzt mit den Linien Bergen-Wick und Land´s End-Ushant/Quessant sowie Mittelmeer innerhalb der Meerenge von Gibraltar und der Einfahrt in die Dardanellen. Ausgeschlossen sind die Hoheitsgewässer von Nordafrika (Hoheitsgewässer von Tunesien und Marokko sind jedoch mitversichert), des Nahen Osten und Albaniens.

Fahrtgebiet 5

Binnengewässer Deutschlands ohne Rhein. Der gesamte Bodensee ist mitversichert.