Bootshaftpflicht Bootsversicherung
Ein Wassersportfahrzeug stellt ein besonders hohes Risiko dar. Eine kleine Unaufmerksamkeit, ein unbedachtes „Manöver", und wer Pech hat, zahlt ein Leben lang.
Mit einer Bootshaftpflicht - Versicherung sieht die Sache zum Glück ganz anders aus. Wenn Schadenansprüche an Sie gestellt werden, übergeben Sie die Sache einfach an uns und wir erledigen den Rest. In einigen Ländern bestehen gesetzliche Vorschriften, die eine Bootshaftpflicht - Versicherung für Ihre Yacht vorschreiben.
Bitte sprechen Sie uns vor Reiseantritt an
Leistungen unserer Bootshaftpflicht -Bootsversicherung:
- die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht)
- die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört
- mitversichert sind Vermögensschäden und Mietsachschäden bis jeweils 200.000 EUR
- mitversichert sind Beiboot, Trailer oder ein vorübergehend gemietetes oder geliehenes fremdes Wassersportfahrzeug, welches der Art und Größe des versicherten Wassersportfahrzeuges entspricht
- mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
aus dem Ziehen von Wasserskiläufern, Schirmdrachenfliegern, Para-Sailern und Wassersportgeräten
aus dem Halten, Besitz und Mitführen eines Beibootes
aus dem Gebrauch eines für das versicherte Boot benötigten, nicht versicherungspflichtigen Trailers
- mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von
Schiffer / Skipper (Kapitän)
Mitgliedern der Schiffsmannschaft und anderen zur Bedienung berechtigten Personen für gegen sie erhobene Ansprüche
- mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden infolge von Veränderungen eines Gewässers
Schützen Sie sich und schliessen Sie eine Bootshaftpficht - Bootsversicherung ab.
Anfrage Bootshaftpflicht Bootsversicherung